Inländerdiskriminierung bei Familiennachzug
Anne Walter
Pages: 80 pages
Shipping Weight: 160 gram
Published: 07-2008
Publisher: WLP
Language: Anders
ISBN (softcover) : 9789058503855
Product Description
Die sogenannte Inländerdiskriminierung tritt dann auf, wenn EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Staatsangehörigen ungünstiger behandeln als Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die dem Gemeinschaftsrecht unterfallen. Dieses auch als ‚Umgekehrte’ Diskriminierung benannte Phänomen bezeichnet, dass nicht Ausländer, sondern (umgekehrt) Staatsangehörige benachteiligt werden. Der Begriff des Inländers ist zwar nicht zwingend mit dem des Staatsangehörigen gleichzusetzen. In dieser Studie wird dennoch der Begriff des ‚Inländers’ verwendet, da er die Immobilität des (inländischen) EU-Staatsangehörigen betont. Der Begriff des Unionsbürgers beschreibt hingegen den mobilen EU-Staatsangehörigen, der dem Freizügigkeitsrecht unterfällt.Das Entstehen dieses aus verschiedenen Bereichen des Europarechts bekannten und teils zu kuriosen Ergebnissen führenden Phänomens wird aus europäischer oder innerstaatlicher Sicht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird Inländerdiskriminierung als Folge des begrenzten Anwendungsbereiches des Gemeinschaftsrechts verstanden. Besteht in einem Sachverhalt ein personeller or inhaltlicher ‚Link’ zum EG-Recht, schließt dies die Anwendung des besonderen Verbots der Diskriminierung aufgrund der Nationalität gemäß Artikel 12 EG ein. Die Beschreibung dessen, was ‚Sache des Gemeinschaftsrechts’ ist, fungiert zugleich als Abgrenzung zu den Gegenständen, die einer nationalen Betrachtungsweise unterfallen. Wenn kein inhaltlicher ‚Link’ zum Gemeinschaftsrecht vorhanden ist, erfolgt eine Negativabgrenzung zur sog. ‚absolut internen Situation’. Ihre Behandlung ist dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten unterworfen und kann von der gemeinschaftsrechtlichen Lösung abweichen.